Krafträder mit und ohne Beiwagen, mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h, zunächst beschränkt auf 25 KW (34 PS), oder weniger Verhältniss Leistung/Gewicht 0,16 KW/Kg, nach zwei Jahren prüfungs und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung
Was benötigen wir für den Antrag! - Lichtbild - Sehtest - Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (bei Führerscheinerweiterungen keine Sofortmaßnahmen erforderlich) - Nachweis über Tag und Ort der Geburt - Mindestalter: 18 (Ausweis) - Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
10,-- Heft Motorrad 10,-- Grundbuch 40,-- System / Fragebogen
Informationen
Die Ausbildung dauert im normalen fall ca. 3 Monate, bei planung in einen Intensivkursus ca. 4 woche.
F r e m d g e b ü h r e n Bei allen Fürerscheinklassen wird von den Behörden eine Gebühr erhoben ( Führerscheinstelle, für die Antragsstellung, TÜH, für die Vorstellung zur Prüfung) . Die Gebühr ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich hoch. Information über die aktuellen Gebühren erfahren Sie in der Fahrschule.