Klasse A

Rechtsquellen Klasse A

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

Krafträder mit und ohne Beiwagen, mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h, zunächst beschränkt auf 25 KW (34 PS), oder weniger Verhältniss Leistung/Gewicht 0,16 KW/Kg, nach zwei Jahren prüfungs und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung

Was benötigen wir für den Antrag!
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Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
(bei Führerscheinerweiterungen keine Sofortmaßnahmen erforderlich)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 18 (Ausweis)
- Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung




 

Preise Klasse A

Grundgebühr | Stadtfahrt a 45 min | Sonderfahrt a 45 min

279,-- € *** Jetzt im Angebot 204,-- €




 

theoretische Prüfung | praktische Prüfung | Lehrmittel

46,-- € und TüV gebühr



Informationen

Die Ausbildung dauert im normalen fall ca. 3 Monate, bei planung in einen Intensivkursus ca. 4 woche.

F r e m d g e b ü h r e n

Bei allen Fürerscheinklassen wird von den Behörden eine Gebühr erhoben ( Führerscheinstelle, für die Antragsstellung, TÜH, für die Vorstellung zur Prüfung) . Die Gebühr ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich hoch. Information über die aktuellen Gebühren erfahren Sie in der Fahrschule.