ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung maximal 45 km/h bbH, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Die Ausbildung dauert im normalen fall ca. 2 Monate, bei planung in einen Intensivkursus ca. 4 wochen. Es kann aber auch weniger sein.
F r e m d g e b ü h r e n Bei allen Fürerscheinklassen wird von den Behörden eine Gebühr erhoben ( Führerscheinstelle, für die Antragsstellung, TÜH, für die Vorstellung zur Prüfung) . Die Gebühr ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich hoch. Information über die aktuellen Gebühren erfahren Sie in der Fahrschule.