Rechtsquellen Klasse B
Kraftfahrzeuge
ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- SCHON GEWUSST ? wer vor dem 1.4.1980 den Führerschein 3 heute B erworben hat darf auch Krafträder mit 125 ccm fahren Klasse (1B, oder auch A1genannt) seit dem 19.01.2013 darf man ohne großen aufwand auch auf die Klasse A2 (34Kw) aufsteigen.
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Für den Antrag
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16 ein halb oder Älter Vorbesitz: -
Ausbildung Theorie und Praxis
Prüfungen Theorie und Praxis
Info: Führerschein Klasse 3 Alt
Hier ist Folgendes zu unterscheiden: Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind ( 76 Nr. 8 FeV)
- Grundgebühr Klasse B Schaltwagen
- Stadtfahrt a 45 min. B -schaltung
- Sonderfahrt a 45 min. Überland & Autobahn
- Simulatorstunde a 45 min.
- Sonderfahrten Nachtfahrt a 45 min.
- Vorstellung Prüfung Klasse B
- Grundgebühr Klasse BA Automatik
- Stadtfahrt a 45 min
- Sonderfahrt a 45 min. B- Automatik, Überland, Autobahn, Nachtfahrt
- Simulatorstunde a 45 min. B-Automatik
- Vorstellung prakt. Prüfung Klasse B-Automatik
Informationen
Die Ausbildung dauert im normalen fall ca. 3 Monate, bei Planung in einen Intensivkursus ca. 4 Wochen. Es kann aber auch weniger sein.
F r e m d g e b ü h r e n
Bei allen Fürerscheinklassen wird von den Behörden eine Gebühr erhoben ( Führerscheinstelle, für die Antragsstellung, TÜH, für die Vorstellung zur Prüfung) . Die Gebühr ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich hoch. Information über die aktuellen Gebühren erfahren Sie in der Fahrschule.
Rechtsquellen Klasse B 197 ab 01.04.21
B 197 - Der NEUE Weg zum Autoführerschein
Schneller - Einfacher - Besser
Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78 ), die ab dem 01.04.21 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zu Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.
Um nicht nur ein Automatikfahrzeug fahren zu dürfen, sondern auch alle PKW`s mit Schaltgetriebe.
Was ändert sich zum alten Klasse B Führerschein ?
Die Ausbildung sowie die praktische Prüfung, wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entstehen ein Automatikführerschein der Klasse B SZ 78.
Wer jedoch auch seinen Führerschein auf Schaltgetriebe fahren möchte, hat nun zwei Möglichkeiten.
Den Führerschein B197 gleich mit in die Ausbildung zu integrieren oder diesen nach der Ausbildung jederzeit zu erweitern.
Preise ohne Mehrkosten für die Ausbildung / Prüfung. Voraussichtlich sogar günstiger, da die Prüfung einfacher wird.
Pädagogisch sinnvoller - von leicht zu schwer. Somit weniger Stress und Überforderung des Schülers in der Ausbildung.
Mehr Wissensvermittlung da auch der Umgang mit Automatik ausgebildet wird.
Umwelt
Der Automatikführerschein ist die Zukunft. Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß, bessere Abgaswerte und somit schonender für die Umwelt.
Ablauf
10 Stunden schalten innerhalb der Fahrausbildung, nach Abschluss der Grundausbildung. 15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts, aber keine Prüfung.
Ab wann ?
Ab dem 01.04.21. Auch für all, die bereits im Besitz der B SZ 78 (Automatik) sind.
Vollwertiger Führerschein, auch im Ausland gültig.