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Fragen & Antworten zum BF mit 17



A U S B I L D U N G

Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt hat ?

Nein. An dem Modell Begleitetes Fahren mit 17 dürfen nur Führerscheinbewerber teilnehmen, die mit ersten Wohnsitz polizeilich in einem Bundesland gemeldet sind, in dem das Begleitente Fahren eingeführt wurde.


Ab welchem Alter darf das "Begleitete Fahren ab 17" ausgebildet werden?
Ab 16 1/2 Jahren.


Kann jemand z.b. mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem " Begleiteten Fahren" beginnen?
Ja.


Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.

Kann ein Bewerber mit 16 1/2 Jahren eine Ausbildung für die "Doppelklasse" B und A machen?
Nein mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.

Wie viel Theorie Unterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 1/2 Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
6 Doppelstunden Grundstoff ( weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht (Sonderunterricht)




P R Ü F U N G

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?
In der Regel wird die Prüfungsbescheinigung bei Vollendung des 17. Lebensjahres von der Technischen Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Verwaltungsbehörde.



P R Ü F U N G S B E S C H E I N I G U N G und

KA R T EN F Ü H R E R S C H E I N

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er erhält ein "Prüfungsbescheinigung", in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen.

Enthält die "Prüfungsbescheinigung" ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Nein,deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mit zuführen.

Wird der "Kartenführerschein" bei Vollendung des 18. Lebensjahres von der Behörde automatisch zugesandt ?
Nein, er muss beantragt werden.

Was ist, wenn jemand seinen "Kartenführerschein" bis zu 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat ?
Er darf bis zu drei Monaten nach dem 18. Geburtstag mit der "Prüfbescheinigung" fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

P R O B E Z E I T

Wann beginnt beim"Begleiteten Fahren" die Probezeit ?
Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis ("Prüfbescheinigung").

Wie lange dauert beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit ?
Wie beim "normalen" erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

Wann kann der Fahrerlaubnisinhaber an der "Zweiten Phase" (FSF) teilnehmen ?
Nach dem Wortlaut 2 der Fahranfängerfortbildungsverordnung ist die Teilnahme auch in der Begleitphase möglich. Die Teilnahme ist also mit 17 1/2 Jahren möglich.


B E G L E I T E R

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten ?
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
- Eintragung im Vehrkehrszentralregister: maximal 3 Punkte

Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen ?
Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt ?
Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden ?
Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen ?
Die Teilnahme an einer Einweisung wird vonm Hessischen Verkehrsministerium für Teilnehmer und Begleiter in der ausbildenden Fahrschule sehr empfohlen !

Darf ein Fahrlehrer, der das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Begleiter fungieren ?
Nein. Ein Fahrlehrer unterliegt den gleichen Auflagen wie jeder andere Begleiter. Es gibt für keine Berufsgruppe Ausnahmen.

Wer darf die Einweisungen der Begleiter durchführen ?
Die Einweisungen können alle Fahrschulen und die dort beschäftigten Fahrlehrer durchführen. Die Teilnahme an einer Einweisung wird in fast allen Bundesländern ausdrücklich empfohlen.

Wie lange soll die Einweisung der Begleiter dauern ?
Diese Einweisung sollte mindestens 90 min. dauern.

Was soll in der Einweisung vermittelt werden ?
Der Inhalt der Einweisung soll Hinweise zu den Aufgaben des Begleiters ( kein Hilfsfahrlehrer), rechtliche Hinweise zum Minderjährigenrecht und zum Strafrecht (z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.) Einflussmöglichkeit der Eltern, Regelungen bezüglich Alkohol und Drogen usw. enthalten. Empfehlenswert ist, die Schulung für Begleiter und Fahranfänger gemeinsam durchzuführen.

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten ?
Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.

Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
Er darf auf keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Welche folgen hat es, wenn der Begleiter einen BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss wiederrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnugswidrigkeit nach 24 StVG.

W e it e r e F r a g e n

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?
Die Klassen M,L und S

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?
Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M,L und S auch im Ausland gefahren werden?
Die im Ramen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren mit 17" eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M,L und S berechtigen nur zum Fahren im Inland. Es kann ein Kartenführerschein für die Klassen M,L und S beantragt werden, mit dem im Ausland gefahren werden darf.

Welche Kosequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE führt?
Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis für die eingeschlossenen Klassen M,S und L?
Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahren ab 17 hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen M,S und L widerrufen werden.
Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klassen A1 oder T vor, so bleiben diese Klassen erhalten.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach 2aAbs.2StVG (ASF) teigenommen hat.

Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?
Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer(i.d.R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versichungs-Police geprüft werden.

(Auszug aus dem Rundschreiben des Landesverbandes der Hessischen Fahrlehrer e.V)
MfG Uwe Thiel Fahrschulinhaber


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